Die Kosten eines Schadengutachten im Haftpflichtfall und auch im Kaskofall, richten sich nach der Schadenhöhe unter Berücksichtigung der Honorartabelle, diese wurde herausgegeben vom BVSK und anerkannt durch die Versicherer. Abweichend dazu werden noch Nebenkosten fällig, die sich aus dem jeweiligen Büroindex ergeben.
Das Honorar für Fahrzeugbewertungen, Rechnungsprüfungen und Beweissicherungsgutachten, richtet sich nach Zeitaufwand zuzüglich erforderliche Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Mindesthonorar beträgt hierbei 40,- EUR inklusive aller Nebenkosten, jedoch ohne MwSt. Hiervon abweichende Nebenabreden kann nur der Sachverständige selbst schriftlich bestätigen.
Eine Ermittlung des Zeitwertes für die Buchhaltung sowie der Internetservice beim Verkauf Ihres Gebrauchtfahrzeuges kostet Sie 25,- EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Technische Beratung vor dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges wird nach Zeitaufwand berechnet, auch hier zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten. Das Mindesthonorar beträgt 10,-EUR.
Die Beratung im Schadenfall gehört zum Service und ist selbstverständlich kostenlos.
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